Medizinische Apps erfreuen sich bei Patient*innen und bei Ärzt*innen immer größerer Beliebtheit. Ob als Hilfsmittel für Kranke als Unterstützung im Alltag, oder zu Fragen rund um die Therapieentscheidung – der Bedarf wächst und mit ihm das schier unübersehbare Angebot. Doch ab wann wird es gefährlich?
Bietet die App direkte Diagnosestellung oder Therapieentscheidungen, wird aus der App ein Medizinprodukt. In diesem Fall muss sie nach dem Medizinproduktegesetz vom Hersteller einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen und zertifiziert werden.
Haftungsfälle sind für die Hersteller vermeidbar
Ist eine App nicht nach dem Medizinproduktegesetz zertifiziert, kann es zu einem Haftungsfall führen, wenn Patient*innen einen Schaden durch Nutzung der App erleiden. Der Hersteller einer Medical App muss zu Beginn der App Entwicklung die Entscheidung fällen, für welche Zweckbestimmung (Diagnosefindung, Therapie etc.) die Anwendung entwickelt und veröffentlicht werden soll.
Apps mit einer medizinischen Zweckbestimmung müssen sich unter Umständen an die regulatorischen Vorgaben nach dem Medizinproduktegesetz (MDR, MPDG) halten. In solch einem Fall darf die App ausschließlich nach Erfüllen der Richtlinien in den Handel gebracht werden.
Stellt der Hersteller seine App jedoch ohne Einhaltung der regulatorischen Vorschriften zum Download zur Verfügung, besteht die Gefahr, dass er und gegebenenfalls der Anwender (in diesem Fall der Arzt) bei Problemen zur Haftung verpflichtet werden.
DocCheck
Die Inhalte vieler medizinischer Apps sind medizinischem Fachpersonal vorbehalten und deshalb häufig mit einem DocCheck Login geschützt. Beim DocCheck Passwortschutz handelt es sich um einen Identifizierungsservice für medizinische Websites, die laut Heilmittelwerbegesetz verschlüsselt werden müssen. Durch die hohe Verbreitung von DocCheck in medizinischen Fachkreisen werden so viele Behandler*innen erreicht. Zudem entfallen Registrierung, Userverwaltung und Usersupport. Weiterer Vorteil: Mit DocCheck stehen auch Statistik und Reporting Tools zur Verfügung.