Barrierefreie Website
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28.10.2024

Barrierefreiheit ab dem 28. Juni 2025 – was tun?

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) rückt das Ziel einer inklusiven Gesellschaft in Europa näher. Das im Jahr 2021 veröffentlichte Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und gilt für Produkte, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht sowie für Dienstleistungen, die nach Inkrafttreten erbracht werden.

Für wen gilt das Gesetz?

Durch das BFSG wird die Barrierefreiheit vom öffentlichen Sektor auf Teile der Privatwirtschaft ausgeweitet. Es dient dabei dem Schutz der Endverbraucher:innen, betrifft also nur B2C. B2B-Unternehmungen sind vom Gesetz ausgenommen.
Das Gesetzt betrifft Unternehmen, Dienstleistungserbringer, Händler sowie Importeure von bestimmten Produkten und Dienstleistungen. Betroffene Unternehmen müssen die Barrierefreiheit in Konformitätsbewertungsverfahren und in der Konformitätserklärung nachweisen sowie außerdem eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Warum ist Barrierefreiheit für jede Website ein Gewinn?

Barrierefreiheit verbessert die Nutzerfreundlichkeit im Allgemeinen und kann damit die Zielgruppe jeder Website erweitern. Mit der Barrierefreiheit wird auch die mobile Nutzung optimiert. In Suchmaschinen werden Webseiten durch klare Strukturierungen und Alternativtexte besser gefunden und browser- und plattformunabhängig besser dargestellt. Auch die Ladezeiten werden kürzer. Gleichzeitig positioniert sich jedes Unternehmen mit Barrierefreiheit als zukunftsorientiert und sozial verantwortlich.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Barrierefreiheit!

Wir unterziehen Ihre Website und App einer Prüfung auf Barrierefreiheit und setzen sie in der Programmierung und im Layout um. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation der Barrierefreiheit in der Öffentlichkeit und zeigen Ihnen, wie Sie im Web, in Social Media und in online Medien mit der Aufwertung Ihres Images durch Barrierefreiheit punkten können.

Warum das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird die EU-Richtlinie 2019/882 zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz EAA) durchgesetzt und legt feste Standards für eine verlässliche Barrierefreiheit fest. Dadurch wird das Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und die Harmonisierung des Binnenmarktes gestärkt.